Allgemeine Gewinnspielsatzung

Satzung des Wettbewerbs „Name hinzufügen“ (im Folgenden als „Wettbewerb“ bezeichnet)

 Veranstalter und Organisator des Wettbewerbs

 

  1. Veranstalter und Organisator des Wettbewerbs „Name“ ist das Unternehmen Dedoles, s.r.o., Za Koníčkom 14, 902 01 Pezinok, Unternehmens-ID: 46 706 305, eingetragen im Handelsregister Bratislava I, Abschnitt: Sro, Eintrag Nr.: 81976/B (im Folgenden als „Dedoles“ und/oder „Veranstalter“ und/oder „Organisator“ bezeichnet).
  2. Diese Satzung legt die Regeln des Wettbewerbs, die allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb, die Rechte und Pflichten der Teilnehmer und die Regeln zur Ermittlung der Gewinner des Wettbewerbs fest. Der vollständige Wortlaut der Satzung des Wettbewerbs wird auf der Website www.dedoles.com (Website des Veranstalters) und am eingetragenen Sitz des Veranstalters verfügbar sein.
  3. Ziel des Wettbewerbs ist die Bewerbung und Unterstützung des Verkaufs von Dedoles-Produkten.
  4. Der Wettbewerb findet auf dem Gebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien statt.

Dauer des Wettbewerbs

 

Die Laufzeit des Wettbewerbs ist für den Zeitraum von MM.TT.JJJJ 08:00 Uhr bis MM.TT.JJJJ 16:00 Uhr festgelegt. Die Gewinner werden am MM.TT.JJJJ um hh:mm ausgelost.

 

  • Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigte Personen

 

Teilnahmeberechtigt ist nur eine über 18 Jahre alte Person mit ständigem Wohnsitz in der Slowakischen Republik (im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet), die innerhalb des Zeitraums, in dem der Wettbewerb stattfindet, eine Bestellung über den E-Shop des Verkünders unter www.dedoles.com aufgibt. Alle Personen, die diese Bedingungen erfüllen, nehmen automatisch an der Verlosung teil. Es wird 1 Gewinner (X Gewinner) ausgelost.

Regeln des Wettbewerbs

 

  1. Nur Personen im Sinne von Art. III. dieser Satzung genannten Personen dürfen an diesem Wettbewerb teilnehmen.
  2. Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme am Wettbewerb mit der Verarbeitung und Veröffentlichung seiner Daten gemäß dieser Satzung einverstanden.
  3. Jede natürliche Person, die zum Zeitpunkt des Wettbewerbs nach Art. II dieser Satzung alle in dieser Satzung genannten Bedingungen zur Teilnahme am Wettbewerb erfüllt, wird am Wettbewerb um den Hauptpreis teilnehmen.

Preise im Wettbewerb

 

  1. Der Gewinner des Wettbewerbs gewinnt ..................... (1 Gewinner) alt. Der Gewinner des Wettbewerbs kann 1 der folgenden Preise gewinnen: ..................
  2. Der Gewinnerpreis wurde vom Veranstalter des Wettbewerbs an diesen übertragen.
  3. Wettbewerbsgewinne sind nicht gerichtlich durchsetzbar.
  4. Der Preis kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden.

Bekanntgabe des Preises

 

  1. Der Name eines Gewinners wird vom Veranstalter durch eine Bekanntmachung veröffentlicht ........................
  2. Der Gewinner wird auch schriftlich (SMS und/oder E-Mail) kontaktiert, und der Gewinner ist verpflichtet, innerhalb von 48 Stunden darauf zu antworten. Sollte der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden auf den Gewinn reagieren, behält sich der Organisator das Recht vor, eine neue Auslosung vorzunehmen, um den Preis an den nächsten Gewinner weiterzugeben.
  3. Sachpreise, deren Wert den Betrag von 350 € einschließlich MwSt. übersteigt, unterliegen als Teil des Betrags, der den Betrag von 350 € einschließlich MwSt. übersteigt, der Einkommenssteuer natürlicher Personen gemäß dem Einkommenssteuergesetz in seiner geänderten Fassung. Der Gewinner ist einzig und allein für die Besteuerung des Preises verantwortlich. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Gewinner den Preiswert innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Wettbewerbs mitzuteilen. Der Veranstalter erstattet den Teilnehmern keinerlei Kosten, die ihnen im Zusammenhang mit dem Gewinn im Wettbewerb entstanden sind.

 

  • Preisübergabe

 

  1. Der Gewinner ist verpflichtet, dem Organisator des Wettbewerbs die notwendige Zusammenarbeit zur Übergabe seines Preises zu gewähren. Der Organisator ist bei der Benachrichtigung des Gewinners berechtigt, vom Gewinner des Wettbewerbs die Einwilligung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten in Form von Name, E-Mail, Telefonnummer, Adresse zur Veröffentlichung sowie zur Übergabe und Zustellung des Preises zu verlangen.
  2. Die Bereitstellung solcher Daten vom Gewinner ist freiwillig, jedoch gilt die Unterlassung der Bereitstellung dieser Daten als Versäumnis des Gewinners, die für die Übergabe des Preises erforderliche Mitwirkung zu leisten. Die Daten des Gewinners werden vom Organisator für einen Zeitraum von höchstens 1 Jahr ab dem Datum ihrer Bereitstellung verarbeitet.
  3. Der Gewinner erteilt dem Organisator durch die Bereitstellung der oben genannten Daten die Einwilligung in die Verarbeitung dieser Daten und die Einwilligung in die Veröffentlichung der Daten in Form des Vor- und Nachnamens (oder des FB-Namens) in der Liste der veröffentlichten Gewinner

 

  • Verlust des Gewinnanspruchs

 

Wenn der Gewinner die in dieser Satzung genannten Bedingungen nicht erfüllt, verliert er das Recht auf einen Gewinn.

Wichtige Wettbewerbsbedingungen

 

  1. Der Organisator des Wettbewerbs ist berechtigt, die Wettbewerbsregeln während der Dauer des Wettbewerbs einseitig und ohne Entschädigung zu ändern, die Aktion zu verkürzen, zu verschieben, auszusetzen oder ganz abzubrechen.
  2. Der Veranstalter des Wettbewerbs behält sich gleichzeitig das Recht vor, die Rechtmäßigkeit der Teilnahme einzelner Wettbewerbsteilnehmer zu beurteilen sowie einen Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, wenn der Verdacht auf Manipulation oder Beeinflussung der Wettbewerbsergebnisse besteht.
  3. Die Teilnahme am Wettbewerb oder Gewinne können auf dem Rechtsweg eingefordert oder alternativ in bar ausgezahlt werden.
  4. Mögliche Beschwerden gegen den Wettbewerbsverlauf können innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung des Wettbewerbs schriftlich an die in diesen Regeln angegebene Postadresse an den Organisator gerichtet werden. Später eingereichte Beschwerden werden nicht berücksichtigt.
  5. Personen, welche die Bedingungen zur Teilnahme am Wettbewerb nicht erfüllen oder regelwidrig handeln, werden nicht in den Wettbewerb aufgenommen.
  6. Ferner garantiert der Organisator nicht die Zustellung einer Nachricht, mit der Angaben zum Preis übermittelt werden.
  7. Alle Mitarbeiter des Organisators des Wettbewerbs, ihnen nahestehende Personen und andere mitwirkende juristische und natürliche Personen, die am Wettbewerb teilnehmen, einschließlich ihrer Mitarbeiter und ihnen und ihren Mitarbeitern nahestehenden Personen sind vom Wettbewerb ausgeschlossen. Wenn eine dieser Personen zum Gewinner erklärt wird, erhält sie keinen Preis, der zu Gunsten des Organisators des Wettbewerbs verwirkt wird.

Schutz personenbezogener Daten

 

  1. Der Teilnehmer am Wettbewerb anerkennt, dass durch die freiwillige Teilnahme am Wettbewerb diese dem Organisator des Wettbewerbs im Einklang mit dem Gesetz Nr. 18/2018 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten in der geänderten Fassung (im Folgenden als „Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten“ bezeichnet) und im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (im Folgenden als „Verordnung“ bezeichnet) die freiwillige Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten im Umfang der Identifizierungs- und Kontaktdaten für den Zeitraum der Wettbewerbsdauer und der Auswertung des Wettbewerbs gewährt wird, jedoch für den längsten Zeitraum (1) Jahr ab dem Datum des Abschlusses des Wettbewerbs.
  2. Der Teilnehmer erklärt durch seine Teilnahme am Wettbewerb, dass er sich seiner Rechte gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und der Verordnung bewusst ist.
  3. Die Informationspflicht nach Art. 13 der Verordnung wird durch die auf der Website des Veranstalters veröffentlichten Datenschutzbedingungen erfüllt (www.dedoles.com).
  4. Die Bereitstellung von personenbezogenen Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Es gibt keine grenzüberschreitende Übermittlung in Drittländer.
  5. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen von Sonderregelungen an Dritte weitergegeben, z. B. an das Finanzamt, die Slowakische Gewerbeaufsicht.
  6. Der Teilnehmer des Wettbewerbs hat das Recht, seine Einwilligung schriftlich an der Adresse des eingetragenen Sitzes des Veranstalters oder persönlich zu widerrufen, andernfalls erlischt die Gültigkeit der Einwilligung nach 1 Jahr.

Schlussbestimmungen

 

  1. Jeder Teilnehmer des Wettbewerbs drückt durch seine Teilnahme am Wettbewerb seine Einwilligung in die in dieser Satzung festgelegten Regeln dieses Wettbewerbs aus. Gleichzeitig bestätigt jeder Teilnehmer, dass er sich mit dieser Satzung vertraut gemacht hat.
  2. Bei Zweifeln an der Erfüllung der Wettbewerbsregeln entscheidet der Organisator, der sich gleichzeitig das Recht vorbehält, diese Satzung und/oder die Bedingungen des Wettbewerbs nach dessen Bekanntgabe zu ändern, über das weitere Vorgehen.
  3. Diese Satzung kann nur durch schriftliche Änderungen dieser Satzung oder durch die Veröffentlichung einer neuen Fassung der Satzung, welche die alte Satzung vollständig ersetzt, geändert werden.
  4. Der Wettbewerb wird als Förderwettbewerb im Sinne des § 4 Absatz ž des Gesetzes Nr. 30/2019 Slg. über das Glücksspiel und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der Fassung der späteren Vorschriften organisiert und ist kein Glücksspiel.
  5. Weder der Wettbewerb noch diese Satzung stellen einen öffentlichen Vorschlag für den Abschluss eines Vertrages im Sinne der §§ 276 ff. des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. des Handelsgesetzbuches in der geänderten Fassung oder ein öffentliches Versprechen im Sinne der §§ 850 ff. des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches in der geänderten Fassung dar.
  6. Diese Satzung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung durch den satzungsgemäßen Vertreter des Veranstalters des Wettbewerbs in Kraft.